Überwachungsbedürftige Anlagen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die Anzeige hat innerhalb von sechs Monaten nach der Inbetriebnahme zu erfolgen. Neben den Prüffristen müssen die anlagespezifischen Daten mitgeteilt werden. Die auf Grund der sicherheitstechnischen Bewertung festgelegten Prüffristen sind durch die zugelassene Überwachungsstelle zu bestätigen. |