Überwachungsbedürftige Anlagen
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören insbesondere
Von den überwachungsbedürftigen Anlagen sind die genehmigungsbedürftigen Anlagen zu unterscheiden, für die zum Schutz vor gefährlichen Umwelteinwirkungen das BImSchG gilt. Unser Tipp: Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner. Bei einer Betriebsbegehung können Sie die in Ihrem Betrieb vorkommenden Anlagen mit dem beigefügten Formular erfassen. |