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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Neue Tätigkeiten bieten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch besondere Anforderungen an den Körper und die Psyche auch ein Risiko. Daher gibt es im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Eignungsuntersuchungen.
Werden ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor erstmaliger Aufnahme neuer Tätigkeiten entsprechende Eignungsuntersuchungen angeboten?
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Eignungsuntersuchungen (Tauglichkeitsuntersuchungen) dienen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten der oder des Beschäftigten erwarten lassen, dass sie die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten ausüben können. Sie werden vor Einstellung oder während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers durchgeführt. Sie dienen vorrangig Arbeitgeberinteressen, aber auch dem Schutz Dritter und damit der Prävention von Unfällen. Gesundheitliche Bedenken können bei Eignungsuntersuchungen dazu führen, dass der Unternehmer betroffene Beschäftigte nicht weiter in ihrer angestammten Tätigkeit arbeiten lassen darf.

Der Unternehmer hat nach § 7 DGUV, Vorschrift 1 (Befähigung für Tätigkeiten), bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen einzuhalten. Der Unternehmer darf Beschäftigte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, weil ihnen die psychische oder physische Eignung hierfür fehlt, mit dieser Arbeit nicht betrauen.

Eignungsuntersuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Betroffene in die Untersuchung einwilligt und hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Gleichwohl kann sich für Beschäftigte eine Pflicht zum Nachweis ihrer Eignung durch Teilnahme an einer Eignungsuntersuchung aus unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ergeben. Die Verletzung einer entsprechenden Pflicht zur Mitwirkung an einer Eignungsuntersuchung kann für Beschäftigte zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Mehr zu diesem Thema finden sie in der 16-seitigen DGUV Information 250-010 "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis".

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