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Die Mitarbeiter sollten geeignete Berufskleidung tragen und niemals mit Straßenkleidern und -schuhen die Betriebstätte betreten. Auch sollten die Straßenkleider getrennt von den Berufskleidungsstücken aufbewahrt werden, um eine Kreuzkontamination zu vermeiden.
Berufskleidung sollte sauber sein und täglich sowie bei großen Verschmutzungen gewechselt werden. Helle Kleidung erleichtert das Erkennen von Verschmutzungen.
In den Taschen der Arbeitskleidung sollten keine Privatgegenstände (wie Mobiltelefone oder Smartphones, Uhr, Schlüssel, Geld) aufbewahrt werden.
Kopfbedeckungen wie Haarnetze, Hauben, Mützen sollten getragen werden.
Im unreinen Bereich, wie bei Arbeiten mit Gemüse, Reinigungsarbeiten oder bei Abfallentsorgung, sollte zusätzlich eine Schürze getragen werden.
Bei der Reinigung der Berufskleidung ist darauf zu achten, dass hygienisch relevante Mikroorganismen einschließlich möglicher Krankheitserreger beim Waschprozess abgetötet werden.
Weitere Informationen finden Sie auch in den entsprechenden Hygieneleitlinien für Fleischereien.