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Fleischvertrieb

Verpackungen haben die Aufgabe das Lebensmittel zu schützen. Sie müssen daher hygienisch einwandfrei sein.
Halten Sie die hygienischen Bestimmungen für die Verpackung von Fleisch- oder Wurstwaren ein?
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Laut Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zählen Lebensmittelverpackungen zu den Bedarfsgegenständen.

Für Verpackungen gilt:
  • Lebensmittel dürfen nicht durch Verpackungsbestandteile kontaminiert werden.
  • Verpackungen dürfen nicht die Farbe, Konsistenz und den Geschmack des Lebensmittels verändern.
  • Verpackungen müssen gesundheitlich unbedenklich, farbfest, unbenutzt und sauber sein.
  • Die Seite, die mit dem Lebensmittel in Berührung kommt, darf nicht bedruckt oder beschrieben sein.
  • Substanzen aus der Verpackung dürfen nicht in das Lebensmittel übergehen.
Weitere Informationen finden Sie auch in den entsprechenden Hygieneleitlinien für Fleischereien.

Unser Tipp:
Verpackungsmaterial, das für Lebensmittel geeignet ist, muss mit dem LE-Zeichen gemäß EU-Recht (Glas und Gabel stilisiert) gekennzeichnet sein. Fragen Sie hierzu ggf. Ihren Verpackungslieferanten.

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