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Zulassung nach Hygienerecht

Falls Sie die erforderliche Zulassung nach Hygienerecht nicht haben, sollten Sie schnell handeln.
Verfügen Sie über die Zulassung nach EU-Hygienerecht?
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Sollten Sie eine EU-Zulassung benötigen und keine besitzen, empfehlen wir Ihnen, schnellstmöglich mit Ihrer Lebensmittelüberwachung Kontakt aufzunehmen. Eine wirtschaftliche Tätigkeit ohne Zulassung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Rechtliche Grundlage ist die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV).
 Webcode: F10048G
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