Zulassung nach Hygienerecht
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Sollten Sie eine EU-Zulassung benötigen und keine besitzen, empfehlen wir Ihnen, schnellstmöglich mit Ihrer Lebensmittelüberwachung Kontakt aufzunehmen. Eine wirtschaftliche Tätigkeit ohne Zulassung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Rechtliche Grundlage ist die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV). |