Allgemein
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Was ist zu tun? 1. Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz in Leitlinien festlegen Legen Sie Ihre unternehmerischen Leitlinien für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, für die Sicherheit von betrieblichen Anlagen und den Schutz der Umwelt in schriftlicher Form fest. In diesen Leitlinien bestimmen Sie z. B., dass die Verringerung des Abfallanfalls, des Energie- und Rohstoffverbrauchs, arbeitsmedizinische Vorsorge, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Unfall- und Krankheitsverhütung und die Sicherheit der betrieblichen Anlagen grundlegende Unternehmensziele sind. 2. Leitlinien sind für Vorgesetzte und Beschäftigte verbindlich Setzen Sie diese unternehmerischen Leitlinien durch Unterschrift in Kraft und geben Sie diese im Unternehmen bekannt. Sie legen dadurch fest, dass die Leitlinien von allen Führungskräften, aber auch den anderen Beschäftigten, konsequent beachtet und umgesetzt werden müssen und dass die Erfüllung dieser Unternehmensgrundsätze regelmäßig zu überprüfen ist. 3. Imageverbesserung durch Öffnung Geben Sie diese Unternehmensgrundsätze ggf. auch gegenüber Kunden oder der Öffentlichkeit in geeigneter Weise (Unternehmensbroschüre, Faltblatt, Internet, usw.) schriftlich bekannt. |