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Überprüfungs- und Unterweisungspflichten

Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind nur von Elektrofachkräften durchzuführen. Elektrische Betriebsmittel sind regelmäßig zu überprüfen.
Werden stationäre und ortsveränderliche Elektroanlagen und Arbeitsmaschinen in Ihrem Unternehmen regelmäßig überprüft?
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Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls austauschen zu lassen.

Siehe auch:
Bestätigung der Prüfung nicht ortsfester elektrischer Anlagen
Bestätigung der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Arbeitsmittel) zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes erstmalig und wiederholt zu prüfen. Diese Vorgaben sind in der Regel erfüllt, wenn die Tabellen in den Durchführungsanweisungen des § 5 der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher: BGV A3) beachtet werden:
  • Elektrische Anlagen und ortsfeste, elektrische Betriebsmittel sind alle 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine Elektrofachkraft zu prüfen.
  • Nicht ortsfeste, elektrische Betriebsmittel, Anschlussleitungen mit Steckern, Verlängerungskabel usw., sind bei Benutzung alle 6 Monate durch eine Elektrofachkraft zu überprüfen.
  • Der Benutzer selbst sollte vor jeder Inbetriebnahme eine Sichtkontrolle durchführen.
  • Einmal im Monat sind durch eine Elektrofachkraft die Schutzmaßnahmen mit Fehlerstromschutzeinrichtungen bei nicht stationären Anlagen auf Wirksamkeit zu prüfen.
  • Bei nicht stationären Anlagen ist eine halbjährliche Benutzerprüfung der Schutzmaßnahmen mit Fehlerstromschutzeinrichtungen erforderlich.
  • Der Benutzer sollte arbeitstäglich durch Betätigen der Prüftaste kontrollieren, ob der Fehlerstromschutzschalter funktioniert.
Unser Tipp:
Wenn Sie derartige Arbeiten von Fremdfirmen durchführen lassen, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die elektrischen Anlagen gemäß der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher: BGV A3) ausgeführt sind!
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