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Weiterverarbeitung / Buchbinderei

Zum Schutz der Beschäftigten sind an allen Maschinen Einrichtungen zum Schutz vor möglichen Verletzungen vorzusehen und deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
Wird die Funktion der Schutzeinrichtung arbeitstäglich geprüft?
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Maschinen, an denen Schutzeinrichtungen zu prüfen sind, können sein:
  • Stapelwender
  • Schneidemaschinen
  • Falzmaschinen
  • Zusammentragmaschinen
  • Sammelhefter
  • Klebebinder
  • Stanztiegel
  • Ballenpressen
  • Verpackungsmaschinen

Unser Tipp:
Sehen Sie sich den Arbeitsablauf an. Oftmals lassen sich schon hier viele Gefahren ausschließen.
Stapelwender:
Zur Vermeidung von Quetschungen sind alle Quetschstellen des Stapelwenders durch Schutzeinrichtungen zu sichern. Alternativ kann der Stapelwender auch mit einer Tippschaltung ausgestattet werden, die Quetschungen vermeidet.
Der Mindestabstand von Stapelwendern zu Gebäudeteilen muss 0,5 m betragen!

Schneidemaschinen:
An Schneidemaschinen müssen Einrichtungen vorhanden sein, die Hineingreifen in Gefahrstellen an Messer und Pressbalken verhindern.
Nach Beendigung des Schnittes bzw. der automatischen Schnittfolge muss das Messer sicher in der höchsten Stellung selbsttätig zum Stillstand kommen. Die Messerschneide muss oberhalb der Unterkante des Pressbalkens liegen. Der Pressbalken darf bei Schnittunterbrechung nicht in die Ausgangslage zurückgehen, wenn sich das Messer noch nicht im Stapel befindet.

Zusammentragmaschinen:
An der Zusammentragmaschine dürfen keine zugänglichen Quetsch- und Scherstellen vorhanden sein.

Sammelhefter:
Insbesondere die Bereiche Anlegestationen, Drahtheftstationen, Trimmer, Hauptantrieb mit Kraftübertragungselementen und die Transporteinrichtungen (Kette und Mitnehmer) sind auf zugängliche Gefahrstellen zu überprüfen.

Klebebinder:
Alle Gefahrstellen am Antrieb, Buchblockanlage, Buchzangenbewegung, Fräswerkzeug, Buchdeckenanlage sowie die Buchauslage sind mit Schutzeinrichtungen zu sichern.

Stanztiegel:
An Stanztiegeln muss die Schließbewegung gesichert sein, z. B. durch
  • Schaltbügel und zusätzlichen Schutzeinrichtungen auf beiden Maschinenseiten,
  • Schaltbügel und Fußschaltung mit Einschaltsperre oder
  • Schaltbügel mit waagerechtem Schutzbügel und Zeitschaltung.
Ballenpressen:
An Ballenpressen müssen die Gefahrstellen zwischen Pressplatte und festen Teilen der Ballenpresse gesichert sein. Es muss eine Notbefehlseinrichtung vorhanden sein. Gefahrbringendes Aufschlagen der Ausstoßtür muss verhindert sein.

Verpackungsmaschinen:
Bei der Folienschweißmaschine sind die Gefahrstellen, insbesondere Schweißbalken und Trennmesser, ausreichend gegen Zugriff zu sichern.
Bei der Einschweißmaschine muss zwischen Drehteller, Packgut, Maschinenteilen und der Umgebung ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m eingehalten werden.
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