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Beleuchtung

Eine gleichmäßige Beleuchtung der Arbeitsplätze während der gesamten Arbeitszeit ist eine wichtige Voraussetzung für gute Arbeitsergebnisse und sicheres Arbeiten. Dazu ist eine künstliche Beleuchtung erforderlich.
Ist an den Arbeitsplätzen eine für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessene künstliche Beleuchtung vorhanden?
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Die Arbeitsstätten sind nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung auszustatten.

Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können.

Als Orientierungshilfe für die künstliche Beleuchtung kann die Arbeitsstätten-Richtlinie "Beleuchtung" ASR A3.4 herangezogen werden. Bei den Nennbeleuchtungsstärken handelt es sich um Mindestanforderungen. Um Energiekosten zu sparen sollten sie aber auch nicht überschritten werden.

Generell gilt, dass die Beleuchtung einzelner Arbeitsplätze zweckmäßiger und energiesparender ist, als die Ausleuchtung kompletter Räume.

Beispiele für die Nennbeleuchtungsstärke nach Betriebsbereichen bzw. Tätigkeiten:

Betriebsbereich Empfohlene Nennbeleuchtungsstärke Lux [lx]
Werkstatt 300
Montage (grob bis fein) 200 - 500
Büro mit Tageslichtorientierung 300
Anreiß-, Kontroll- und Messplätze 750
Technisches Zeichnen 750

Weitere Beispiele für Nennbeleuchtungsstärken
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