Home | Schlagworte | Glossar | Ansprechpartner | Anregungen | Dokumente | Suche | Login
Home > Arbeitsschutz > Arbeitsplatzgestaltung > Raumabmessungen > Frage

Raumabmessungen

Beschäftigte müssen sich an ihren Arbeitsplätzen unbehindert bewegen können. Sie dürfen sich nicht beengt fühlen oder Gefahr laufen von bewegten Maschinenteilen erfasst zu werden.
Steht jedem Beschäftigten eine ausreichende Bewegungsfläche zur Verfügung?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
Die freie, unverstellte Fläche am Arbeitsplatz ist nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so zu bemessen, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.

Ist dies nicht möglich, ist den Beschäftigten in der Nähe des Arbeitsplatzes eine andere, ausreichend große Bewegungsfläche zur Verfügung zu stellen.

Mindestmaße an normalen Arbeitsplätzen:
Für jeden Beschäftigten muss an seinem Arbeitsplatz eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² vorhanden sein. Sie darf an keiner Stelle weniger als 1 m breit sein.

Nähere Erläuterungen finden Sie auch in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".
 Webcode: F108D
Webcode eingeben:  
 
Links / Partner
Aktuelles
Corona Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar 2023
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung...
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren!
Die Infektionsgefährdung durch das Coronavirus stellt auch am Arbeitsplatz eine Gefährdung für die Sicherheit...
Neue DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten
Seit dem 1. Juli 2020 gültig ist die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten. Sie...