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Genehmigungsbedürftige Anlagen

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind bestimmte Anlagen in Bezug auf Luftreinhaltung, Lärm und Anlagensicherheit von besonderer Bedeutung.
Betreiben Sie eine nach Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftige Anlage?
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Die genehmigungspflichtigen Anlagen sind in der Anlagenverordnung für genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 4. BImSchV) aufgeführt.

In Abhängigkeit von den gehandhabten bzw. produzierten Mengen und der möglichen Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 3a - 3f des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung) werden die Anlagen in die zwei Kategorien G (Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) oder V (Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) eingeteilt.

Die einzelnen Anlagen sind im Anhang zur 4. BImSchV aufgeführt.
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