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Wassergefährdende Stoffe (wS)

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen nach dem Wasserhaushaltsgesetz dem Besorgnisgrundsatz. Das bedeutet, dass Anlagen so beschaffen sein müssen, dass eine Verunreinigung des Grundwassers sowie oberirdischer Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu befürchten sind. Die Anlagen müssen so sicher sein, dass im Schadensfall keine wassergefährdenden Stoffe in ein Gewässer oder den Boden gelangen können.

In dem vorliegenden Ratgeber werden folgende Themen, die Ihnen den richtigen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aufzeigen, in Kurzform behandelt:
  • Allgemeine Informationen zu wassergefährdenden Stoffen und Erfassung der wassergefährdenden Stoffe im Betrieb
  • Schutz- und Überschwemmungsgebiete
  • Anzeigepflicht von und Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    (u. a. Ermittlung des Gefährdungspotenzials, Überprüfung durch Sachverständige)
  • Befüllen von Anlagen
Der Themenkreis "Wassergefährdende Stoffe" hängt sehr eng mit dem Thema Gefahrstoffe zusammen, da die meisten wassergefährdenden Stoffe auch als Gefahrstoffe nach § 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingestuft sind.
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