LuftLuftverunreinigungen, die von Klein- und Mittelbetrieben des produzierenden oder verarbeitenden Gewerbes, wie Schlossereien, Schreinereien, Druckereien, Baubetriebe, ausgehen, können Stäube, z. B. bei der Oberflächenbearbeitung oder der Zerlegung von Materialien, Gase oder Dämpfe, wie Lösemittel, sein. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind schädliche Luftverunreinigungen nach dem Stand der Technik zu vermeiden und unvermeidbare Verunreinigungen der Luft auf ein Mindestmaß zu beschränken.Hierzu gehört auch, dass bestimmte, besonders problematische Anlagen einer Genehmigung bedürfen. Diese Anlagen können besondere Probleme in Bezug auf die Luftreinhaltung, z. B. Lackieranlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen, den Lärm, wie bei der Blechverarbeitung oder die Anlagensicherheit, z. B. Flüssiggasanlagen, Explosionsschutz bei Spritzanlagen, aufweisen. |