Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen
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Für die Zertifizierung ihres Betriebes sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen zuständig. Die regional zuständige „Gewerbeaufsicht“ finden Sie unter Ansprechpartner. Die entsprechende Bescheinigung darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass für die entsprechenden Tätigkeiten Personal zur Verfügung steht, das über die erforderlichen Sachkundebescheinigungen und die für deren Tätigkeit erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden ist.
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