Verantwortlichkeiten
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Anforderungen an den Gefahrgutbeauftragten Gefahrgutbeauftragte müssen die vorgeschriebene Sachkunde durch eine besondere Schulung und Prüfung erwerben. Der Schulungsnachweis gilt zunächst fünf Jahre. Zur Verlängerung des Schulungsnachweises muss der Gefahrgutbeauftragte innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Geltungsdauer eine erneute Prüfung ablegen. Die vorgeschriebenen Schulungen dürfen nur von zugelassenen Schulungsveranstaltern (z. B. IHK, TÜV, Dekra) durchgeführt werden. Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehören:
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