Bei Verletzungsgefahren für die Augen und das Gesicht durch wegfliegende Teile, z. B. Funken oder Späne, Verspritzen von Flüssigkeiten oder durch gefährliche Strahlung z. B. beim Schweißen ist den Beschäftigten ein geeigneter Augen- oder Gesichtsschutz kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Führen Beschäftigte Tätigkeiten aus, bei denen mit Augen- oder Gesichtsverletzungen zu rechnen ist?
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