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Schleifen

Es gibt eine Reihe mechanischer Gefährdungen beim Schleifen. So entstehen zum Beispiel Schleiffunken oder Bruchstücke einer Schleifscheibe können wegfliegen.
Sind Ihre Mitarbeiter ausreichend gegen mechanische Gefährdungen gesichert?
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Die mechanischen Gefährdungen bei Einsatz eines Handschleifers sind:
  • wegfliegende Bruchstücke des Schleifkörpers
  • Berühren des Schleifkörpers
  • wegfliegende Schleiffunken und Schleifabrieb
  • unerwarteter Anlauf der Spindel

Zum Schleifen dürfen nur zugelassene Arbeitsmittel (z. B. Schleif- oder Bürstwerkzeuge) benutzt werden.

Näheres zum Betrieb regelt auch die BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (zukünftig: DGUV Regel 100-500) in Kapitel 2.25.


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