Betreuung der Beschäftigten
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Dieser berät den Unternehmer über sämtliche Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, wie z. B. die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus
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