Arbeitsplatz
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die jeweiligen Arbeitsbedingungen erfordern eine flexible Anordnung der Arbeitsmittel (Ordner, Telefon usw.), des Bildschirms und der Tastatur. Gleichzeitig muss der erforderliche Sehabstand gewährleistet sein. Der Abstand zwischen Auge – Bildschirm variiert je nach Anwendung und beträgt im Durchschnitt ca. 70 cm. Dies erfordert eine Mindesttiefe der Arbeitstische von 80 cm. Ein Schreibtisch für Erwachsene sollte 74 cm +/- 2cm hoch sein. Die individuelle Höhe sollte entsprechend der Körpergröße des Beschäftigten einstellbar sein. Die Mindesthöhe der Arbeitsfläche sollte 68 cm nicht unterschreiten. Tipp! Viele Hersteller bieten Schreibtische mit motorbetriebener Höhenverstellung an. Diese ermöglichen den Wechsel zwischen sitzender und stehender Tätigkeit. Die Oberfläche der Arbeitstische darf keine Blendung, Reflexion oder Spiegelung erzeugen, da dies die Augen belastet und zu Ermüdungen führt. Bitte achten Sie auf ausreichende Beinfreiheit (85 cm Breite bei sitzender Tätigkeit und 79 cm bei stehender Tätigkeit). Die detaillierten Anforderungen sind in der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung" (bisher: BGI 650) nachzulesen. |