Die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung darf nur durch Fachärzte für Arbeitsmedizin oder durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" erfolgen.
Erfüllt der von Ihnen beauftragte Arzt die Voraussetzungen zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen?
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