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Gerüstbauarbeiten

Arbeits- und Schutzgerüste müssen hinsichtlich der Benutzung und der Standsicherheit Mindestschutzanforderungen erfüllen.
Verfügen Sie über Festigkeits- und Standsicherheitsnachweise für Ihre Arbeits- und Schutzgerüste?
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Arbeits- und Schutzgerüste müssen dem Anhang 1 Nummer 3.2 der Betriebssicherheitsverordnung, Besondere Vorschriften für die Benutzung von Gerüsten (BetrSichV) entsprechen.

Kann das gewählte Gerüst nicht nach einer allgemein anerkannten Regelausführung (z. B. nach DIN EN 12811) errichtet werden, ist für das Gerüst oder einzelne Bereiche des Gerüstes eine Festigkeits- und Standfestigkeitsberechnung vorzulegen.

Der Arbeitgeber hat je nach Komplexität des Gerüstes einen Plan für Aufbau, Benutzung und Abbau zu erstellen (Aufbau- und Verwendungsanleitung).
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