Dacharbeiten
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Traufbereich: Beachten Sie, dass der maximale Höhenunterschied zwischen Absturzkante (Traufe) und Gerüstbelag 1,50 m nicht überschreiten darf und die Mindestbelagbreite 0,60 m betragen muss. Schutzwände von Dachfanggerüsten aus tragfähigen Netzen oder Geflechten mit einer Maschenweite von max. 10 cm herstellen. Zusätzliche Hinweise bei Dachneigungen zwischen 45° und 60°:
Bei Arbeiten auf einer Dachfläche mit einer Neigung >20° bis <60° und einer möglichen Absturzhöhe von mehr als 3,00 m müssen Dachfangerüste oder Dachschutzwände vorhanden sein. Beachten Sie, dass der maximale Höhenunterschied zwischen Absturzkante (Traufe) und Gerüstbelag 1,50 m nicht überschreiten darf und die Mindestbelagbreite 0,60 m betragen muss. Der Abstand der Schutzwand von der Traufkante muss mindestens 0,70 m betragen. Schutzwände müssen die Traufkante um das Maß 1,5 minus des Abstandes der Schutzwand zur Traufkante (Angaben in Metern) überragen. Die Höhe der Schutzwand muss jedoch mindestens 1,00 m betragen. Schutzwände von Dachfanggerüsten aus tragfähigen Netzen oder Geflechten mit einer Maschenweite von max. 10 cm herstellen. Giebelseiten müssen ebenfalls gegen Absturz gesichert werden. Fanggerüste im Bereich der Giebelseiten müssen bei einem vertikalen Abstand des Belages von der Absturzkante folgende Breiten aufweisen:
Zusätzliche Hinweise bei Dachneigungen zwischen 45° und 60°:
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