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Dacharbeiten

Aus arbeitstechnischen Gründen sind bei Arbeiten auf Dächern (zwischen 20° bis 60° Neigung, Traufhöhe größer 3,00 m) im Traufbereich Dachfanggerüste anzubringen.
Bringen Sie für die genannten Dacharbeiten Dachfanggerüste an?
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Traufbereich:
Beachten Sie, dass der maximale Höhenunterschied zwischen Absturzkante (Traufe) und Gerüstbelag 1,50 m nicht überschreiten darf und die Mindestbelagbreite 0,60 m betragen muss.
Schutzwände von Dachfanggerüsten aus tragfähigen Netzen oder Geflechten mit einer Maschenweite von max. 10 cm herstellen.

Zusätzliche Hinweise bei Dachneigungen zwischen 45° und 60°:
  • Für Arbeiten auf mehr als 45° geneigten Flächen sind besondere Arbeitsplätze zu schaffen, z. B. Dachdeckerstühle, Dachdecker-Auflegeleitern, Lattungen.
  • Bei hohen Dächern mit Höhenunterschieden von mehr als 5,00 m müssen zusätzlich Schutzwände auf der Dachfläche angeordnet werden.
Giebelbereich:
Bei Arbeiten auf einer Dachfläche mit einer Neigung >20° bis <60° und einer möglichen Absturzhöhe von mehr als 3,00 m müssen Dachfangerüste oder Dachschutzwände vorhanden sein.

Beachten Sie, dass der maximale Höhenunterschied zwischen Absturzkante (Traufe) und Gerüstbelag 1,50 m nicht überschreiten darf und die Mindestbelagbreite 0,60 m betragen muss.

Der Abstand der Schutzwand von der Traufkante muss mindestens 0,70 m betragen.
Schutzwände müssen die Traufkante um das Maß 1,5 minus des Abstandes der Schutzwand zur Traufkante (Angaben in Metern) überragen. Die Höhe der Schutzwand muss jedoch mindestens 1,00 m betragen.

Schutzwände von Dachfanggerüsten aus tragfähigen Netzen oder Geflechten mit einer Maschenweite von max. 10 cm herstellen.

Giebelseiten müssen ebenfalls gegen Absturz gesichert werden.

Fanggerüste im Bereich der Giebelseiten müssen bei einem vertikalen Abstand des Belages von der Absturzkante folgende Breiten aufweisen:
  • bis 2,00 m mindestens 0,90 m.
  • bis 3,00 m mindestens 1,30 m.
Beim Arbeiten an der Verlegekante und einer Absturzhöhe von mehr als 5,00 m nach innen Fanggerüste oder Auffangnetze anbringen.

Zusätzliche Hinweise bei Dachneigungen zwischen 45° und 60°:
  • Für Arbeiten auf mehr als 45° geneigten Flächen sind besondere Arbeitsplätze zu schaffen
    (z. B. Dachdeckerstühle, Dachdecker-Auflegeleitern, Lattungen).
  • Bei hohen Dächern mit Höhenunterscheiden von mehr als 5,00 m müssen zusätzlich Schutzwände auf der Dachfläche angeordnet werden.
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