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Verarbeiten von Mauersteinen

Das Heben, Tragen und Versetzen von schweren Mauersteinen kann Gesundheitsschäden an der Wirbelsäule und an den Gelenken verursachen. Das stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar.
Werden soweit möglich Mauersteine anstatt von Hand durch mechanische Hilfen versetzt?
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Anforderungen beim Versetzen von Mauersteinen von Hand sind anhand der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festzulegen. Bei Beachtung der folgenden Regeln kann davon ausgegangen werden, dass keine Gesundheitsgefährdung für die Beschäftigten besteht:
  • Bei Einhand-Mauersteinen darf das Verarbeitungsgewicht bei einer Greifspanne zwischen 40 mm und 75 mm nicht mehr als 7,5 kg und bei einer Greifspanne zwischen 75 mm und 115 mm nicht mehr als 6 kg betragen.
  • Bei Zweihand-Mauersteinen darf das Verarbeitungsgewicht nicht mehr als 25 kg betragen. Sie müssen zudem Griffhilfen (Grifflöcher, Grifftaschen) haben.
  • Mauersteine mit einem Verarbeitungsgewicht von mehr als 25 kg dürfen nur mit Hilfe von Versetzungsgeräten oder -maschinen verarbeitet werden.
  • Möglichst in der Höhe stufenlos verstellbare Arbeitsplätze (Gerüste) mit zwei verschiedenen Ebenen verwenden, um unnötiges Bücken zu ersparen. Die Greifhöhe der Steine sollte ca. 40-50 cm über der Standhöhe des Beschäftigten liegen.
  • Steinpakete, bei denen das Verarbeitungsgewicht der einzelnen Mauersteine mehr als 25 kg beträgt, müssen gekennzeichnet sein.

Weitere Informationen:
BGI 695 "Merkblatt für das Handhaben von Mauersteinen" (zukünftig: DGUV Information 201-015)

 Webcode: F357B
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