Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Die Anforderungen an Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten werden in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (bisher: BGV C22) geregelt. Informationen speziell zum Thema Abbrucharbeiten finden Sie auch in der BG-Information BGI 665 "Abbrucharbeiten" (zukünftig: DGUV Information 201-013). Derzeit ist diese Schrift leider zurückgezogen und wird überarbeitet. Sobald die Schrift wieder verfügbar ist, wird sie an dieser Stelle verlinkt sein. Folgende Grundanforderungen müssen bei Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten u. a. eingehalten werden:
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