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Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten

Bei Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten sind bestimmte Anforderungen zu beachten. Einstürze und andere schwere Unfälle beim Abbruch werden oft durch mangelnde Kenntnis vom Zustand des Bauwerkes und der Wahl einer falschen Abbruchmethode verursacht.
Halten Sie die Grundanforderungen bei der Planung und Durchführung von Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten ein?
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Die Anforderungen an Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten werden in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (bisher: BGV C22) geregelt.

Informationen speziell zum Thema Abbrucharbeiten finden Sie auch in der BG-Information BGI 665 "Abbrucharbeiten" (zukünftig: DGUV Information 201-013). Derzeit ist diese Schrift leider zurückgezogen und wird überarbeitet. Sobald die Schrift wieder verfügbar ist, wird sie an dieser Stelle verlinkt sein.

Folgende Grundanforderungen müssen bei Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten u. a. eingehalten werden:
  • Abbrucharbeiten sind sorgfältig zu planen.
  • Abbrucharbeiten dürfen nur von erfahrenen und fachlich geeigneten Personen ausgeführt werden. Es müssen geeignete Geräte und Einrichtungen benutzt werden.
  • Bei schwierigen Abbrucharbeiten muss eine schriftliche Abbruchanweisung des Unternehmers auf der Baustelle vorliegen. Schriftliche Abbruchanweisungen sind z. B. erforderlich bei Abbruch mit Großgeräten, Einreißen, Demontieren.
  • Die Beschäftigten sind anhand der Abbruchanweisung zu unterweisen. Es ist ein schriftlicher Unterweisungsnachweis zu führen.
Vorbereitende Maßnahmen vor Beginn der Abbrucharbeiten / Rückbauarbeiten:
  • Statik und Konstruktion des abzubrechenden Bauwerkes und angrenzender Bauteile untersuchen.
  • Art, Zustand und Lage vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen.
  • Abbruchmethoden nach Gegebenheiten auswählen.
  • Ermitteln Sie, welche gefährlichen Stoffe, Gase, Dämpfe,
    Stäube, Nebel oder andere Industrierückstände vorhanden sind bzw. auftreten können.

    Beispiele:
    • Asbesthaltige Bodenbeläge,
    • PAK-haltige Beschichtungen (z. B. Teeranstriche, Parkettkleber),
    • künstliche Mineralfasern (KMF),
    • PCP-haltige Hölzer (z. B. behandelte Hölzer)
    • Schimmelpilze
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