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Mineralfaserprodukte

Bei der Verarbeitung von Mineralwolle-Dämmstoffen können Haut-, Augen- und Atemwegreizungen auftreten. Dünne Fasern können in die Lunge gelangen. Bestimmte Fasern gelten als krebsverdächtig oder krebserzeugend.
Halten Sie die Sicherheitsvorschriften beim Verarbeiten von Mineralwolle-Dämmstoffen ein?
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Mineralwolle-Dämmstoffe werden aus künstlichen Mineralfasern (KMF) wie Glas-, Stein- oder Schlackerohstoffen hergestellt.

Im Anhang II der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)ist das Verbot der Verwendung bestimmter Mineralfasern im Baubereich geregelt.

Bei KMF, die bis etwa 2000 hergestellt wurden, stehen die Fasern unter Verdacht, krebserzeugend zu sein. KMF ohne RAL-Gütezeichen sind vorsorglich in einer Grenzwertliste krebserzeugender Arbeitsstoffe (DGUV, IFA-Report 4/2015) aufgeführt.
Die Sicherheitsvorschriften beim Verarbeiten von krebsverdächtigen und krebserzeugenden künstlichen Mineralfasern sind in den Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS 521 Faserstäube) festgelegt:

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte vor Beginn der Arbeiten, mindestens jedoch einmal jährlich, über die Gefahren und mögliche Schutzmaßnahmen unterweisen.
  • Vorkonfektionierte oder kaschierte Mineralwolle-Dämmstoffe bevorzugen.
  • Verpackte Dämmstoffe erst am Arbeitsplatz auspacken. Material nicht werfen.
  • Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen.
  • Mineralwolle-Dämmstoffe nur mit einem scharfen Handwerkszeug auf fester Unterlage schneiden. Nur Sägen mit Absaugung verwenden.
  • Arbeitsplatz sauber halten und regelmäßig mit Staubsauger der Kategorie C reinigen.
  • Verschnitte, Abfälle und Staubsaugerinhalte in verschließbaren Behältnissen, z. B. Tonnen oder Plastiksäcken, sammeln.
  • Besondere Sorgfalt beim Entfernen alter Dämmstoffe. Staubminderung z. B. durch Befeuchtung.

Vorsorge
  • In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung sind Untersuchungen nach G 1.3 (Künstlicher mineralischer Faserstaub) als Pflicht - bzw. Angebot durchzuführen. Atemschutztauglichkeit (G 26) ist erforderlich.

Persönliche und hygienische Schutzmaßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstungen (Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutz mit Partikelfilter P1) benutzen.
  • Bei hoher Staubbelastung (Überschreitung des Grenzwertes von z.Z. 250.000 F/m3 für KMF) und beim Entfernen von alten Mineralwolle-Dämmstoffen müssen die Beschäftigten Atemschutzhalbmasken mit Partikelfilter P2, partikelfiltrierende Halbmasken FFP2 oder Filtergeräte mit Gebläse TM 1P bei der Arbeit tragen.
  • Vor Aufnahme der Arbeit geeignete Hautschutzsalbe benutzen.
  • Nach Beendigung der Arbeiten Staub abwaschen und Kleidung wechseln. Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren.
  • Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.

Zusätzliche Maßnahmen beim Auftreten krebserzeugender Faserstäube
  • Gefährdete Bereiche von anderen Arbeitsbereichen abgrenzen und kennzeichnen. Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer auf ein Mindestmaß begrenzen.

Entsorgung
  • Zur ordnungsgemäßen Beseitigung Verschnitt und Abfälle sowie Staubsaugerinhalte in dicht verschließbaren Behältern oder Säcken sammeln und unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung zuführen.
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