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Asbestzementprodukte

Die Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten können zu Krebs führen.
Halten Sie die Sicherheitsvorschriften bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten ein?
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Von Asbestzementprodukten gehen im eingebauten Zustand in der Regel keine Gefahren aus. Die gefährlichen Asbestfasern werden in erhöhtem Maße beim Anbohren, Zerschlagen oder Reinigen, beispielsweise mittels Hochdruck, freigesetzt.

Diese Arbeiten fallen unter das Verwendungsverbot, Verstöße sind strafbar.
Die Sicherheitsvorschriften bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten sind in den "Technischen Regeln Gefahrstoffe, TRGS 519 - Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" festgelegt:

Organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Jeder Umgang mit Asbestzementprodukten ist der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht) und der Berufsgenossenschaft schriftlich 7 Tage vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
  • Kann bei dringenden Arbeiten die 7-Tage-Frist nicht eingehalten werden, ist eine Verkürzung der Frist auf Antrag möglich.
  • Es müssen eine Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan (siehe Anlage 1.4 der TRGS 519) aufgestellt und der Objektbezogene Mitteilung (Anlage 1.3 der TRGS 519) zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen bzw. ergänzenden unternehmensbezogene Mitteilung (Anlage 1.1 der TRGS 519) für Tätigkeiten geringen Umfangs mit asbesthaltigen Gefahrstoffen der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsicht) vorgelegt werden.
  • Es muss eine Betriebsanweisung erstellt werden. Die Beschäftigten sind anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen.
  • Jugendliche dürfen auch für Ausbildungszwecke nicht beschäftigt werden.
  • Ein schriftlich bestellter Sachkundiger muss die Arbeiten leiten und beaufsichtigen.
  • Um zu vermeiden, dass unbeteiligte Personen gefährdet werden, sollten die Arbeiten mit anderen Gewerken koordiniert werden.

Technische Schutzmaßnahmen
  • Arbeitsbereiche abgrenzen und mit Warnschildern kennzeichnen.
  • Unbeschichtete Asbestzementprodukte an der bewitterten Oberfläche mit staubbindenden Mitteln besprühen oder mit Wasser feucht halten.
  • Befestigungen sorgfältig lösen. Bauteile möglichst zerstörungsfrei ausbauen und nicht aus Überdeckungen oder über Kanten ziehen.
  • Befestigungsmittel, Bruch- und Kleinteile, Dichtungsschnüre usw. in Behältern sammeln. Behälter kennzeichnen.
  • Keine Schuttrutschen verwenden. Material nicht werfen, sondern von Hand oder mit Hebezeug transportieren.
  • Bei Arbeiten an Außenwandbekleidungen Planen oder Folien zum Auffangen und Sammeln herabfallender Bruchstücke auslegen.
  • Nach dem Entfernen der Asbestzementprodukte Untergrund gründlich absaugen oder feucht reinigen.
  • Nur geprüfte Industriestaubsauger Kategorie H, bzw. vor dem Jahr 2002 in Verkehr gebrachte bauartzugelassene Sauger der Kategorie K1 mit vorgeschaltetem C-Filter, verwenden.
  • Ausgebaute Asbestzementprodukte nicht wieder verwenden.
  • Asbestabfälle nicht zerkleinern.

Vorsorge
  • Vor Aufnahme der Arbeit Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "Asbesthaltiger Staub" (Pflichtvorsorge) und "Atemschutzgeräte" (Pflichtvorsorge bei Gruppe 2 u. 3, Angebotsvorsorge bei Gruppe 1) veranlassen.

Persönliche und hygienische Schutzmaßnahmen
  • Schutzanzug und Atemschutz mit Partikelfilter P2 oder höherwertigere verwenden (Tragezeit von Atemschutz und auch Faserkonzentration sind zu beachten).
  • Schutzkleidung bei Arbeitsunterbrechungen absaugen.
  • Schutzkleidung und Atemschutz im Freien ablegen, um Verschmutzung der Unterkünfte zu vermeiden.
  • Einweganzüge nach Schichtende in besonders gekennzeichneten Behältern sammeln.
  • Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren.
  • Bei Arbeitsunterbrechungen Hände sorgfältig reinigen, nach Arbeitsende gründlich duschen.
  • In Arbeitsbereichen nicht essen, trinken oder rauchen.

Abfallbehandlung
  • Ausgebaute asbesthaltige Produkte nur in geschlossenen und gekennzeichneten Behältern, z. B. Containern, Bigbags einlagern, abdecken oder feucht halten.
  • Behälter (Container) gegen den Zugriff Unbefugter sichern.
  • Asbesthaltige Abfälle über zugelassene Deponien nach Voranmeldung entsorgen.
  • Abfalltransportvorschriften beachten.
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