Bei Verletzungsgefahren für die Füße durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze oder scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten ist Fußschutz zu tragen.
Führen Beschäftigte Tätigkeiten aus, bei denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist?
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