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Gefährliche Abfälle

Für den Umgang, die Lagerung und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen bestehen aufgrund ihrer besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt spezifische Anforderungen.
Fallen in Ihrem Unternehmen gefährliche Abfälle an?
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Gefährliche Abfälle sind gesetzlich definiert.

Von gefährlichen Abfällen ("Sonderabfällen") gehen häufig unmittelbare Gefahren für die Beschäftigten aus. So enthalten z. B. verbrauchte Kühlschmierstoffe Inhaltsstoffe wie Mikrobiozide oder Korrosionsinhibitoren, die bei Hautkontakt allergische Reaktionen auslösen können. Jeder Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter dadurch keinen Schaden erleiden und Abfälle nach dem Verlassen des Betriebsgeländes weder Menschen noch Umwelt gefährden können.

Welche Abfälle "gefährlich" sind, wurde vom Gesetzgeber in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) festgelegt.

Einige Beispiele für typische Abfälle mit ihren zugehörigen Abfallschlüsseln finden Sie im anhängenden Dokument.

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