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Jugendarbeitsschutz

Jugendliche benötigen bei der Arbeit besonderen Schutz, damit ihre Entwicklung nicht beeinträchtigt wird.
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Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle jungen Leute unter 18 Jahren, die in einem Ausbildungs- bzw. in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden.

Wer noch keine 15 Jahre alt ist, gilt rechtlich als Kind. Jugendlicher ist, wer 15, aber noch keine 18 Jahre alt ist. Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten als Kinder im Sinne des Gesetzes.

Kernpunkte des Gesetzes sind
  • das grundsätzliche Verbot der Kinderarbeit im produzierenden Gewerbe,
  • die 40-Stunden-Woche,
  • die Sicherstellung der Nachtruhe,
  • das Verbot der Beschäftigung mit besonders gefährlichen Tätigkeiten und Akkordarbeit,
  • die regelmäßige Unterweisung über Gefahren am Arbeitsplatz sowie
  • die gesundheitliche Betreuung durch kostenlose ärztliche Untersuchungen.

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