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Arbeitszeitschutz

Die zulässige Arbeitszeit wird durch das Arbeitszeitgesetz geregelt.
Werden in Ihrem Betrieb die gesetzlich vorgegebenen werktäglichen Arbeitszeiten eingehalten?
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Die werktägliche Arbeitszeit der Beschäftigten darf von Montag bis einschließlich Samstag acht Stunden pro Tag nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt alles, was mit der Arbeitszeit der Beschäftigten zu tun hat. Hierzu gehören
  • werktägliche Arbeitszeit,
  • Ruhepausen,
  • Ruhezeiten sowie
  • Sonn- und Feiertagsruhe/Sonn- und Feiertagsbeschäftigung.

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