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Sozialer Arbeitsschutz

Für Beschäftigte ist eine Reihe von sozialen Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten.
Haben Sie Beschäftigte in Ihrem Betrieb?
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Zu den Beschäftigten zählen u. a. auch
  • im Betrieb mithelfende sozialversicherte Ehepartner,
  • Auszubildende und
  • Leiharbeiter.

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