Home | Schlagworte | Glossar | Ansprechpartner | Anregungen | Dokumente | Suche | Login
Home > Luft & Lärm > Luft > Genehmigungsbedürftige Anlagen > Frage

Genehmigungsbedürftige Anlagen

Eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist erforderlich, wenn Anlagen neu errichtet, betrieben oder wesentlich geändert werden. Wird eine Anlage stillgelegt, ist dies anzuzeigen.
Liegen die nach dem Immissionsschutzrecht erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen für Ihre Anlagen vor?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
 Webcode: F50A
Webcode eingeben:  
 
Links / Partner
Aktuelles
Corona Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar 2023
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung...
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren!
Die Infektionsgefährdung durch das Coronavirus stellt auch am Arbeitsplatz eine Gefährdung für die Sicherheit...
Neue DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten
Seit dem 1. Juli 2020 gültig ist die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten. Sie...