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Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen

Wenn Wartungsarbeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen mit klimaschädlichen Stoffen durchgeführt werden, müssen bestimmte Vorschriften beachtet werden.
Führen Sie Wartungsarbeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen durch?
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Um Tätigkeiten im Sinne der Verordnung ausführen zu dürfen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine Sachkundebescheinigung muss vorliegen. Diese erhält man, wenn eine anerkannte technische oder handwerkliche Ausbildung erfolgreich abgelegt wurde und wenn man an einem anerkannten Sachkundelehrgang erfolgreich teilgenommen hat. Ausbildungen, die darunter fallen, können bei den zuständigen Kammern (IHK und HWK) erfragt werden.
  • Die für die Tätigkeit erforderliche technische Ausrüstung muss vorhanden sein.
  • Der Durchführende muss zuverlässig sein.
  • Der Durchführende muss in einem zertifizierten Betrieb beschäftigt sein. (Ausnahme: Kfz-Betriebe benötigen eine derartige betriebliche Zertifizierung nicht.)

 

Hinweis: Bei Dichtheitskontrollen darf der Durchführende keinen Weisungen unterliegen.

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