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Flüchtige organische Verbindungen

Flüchtige organische Verbindungen stellen eine große Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Sie sollten deshalb weitestgehend durch weniger gesundheitsunbedenkliche und umweltverträglichere Stoffe ersetzt werden. Die Anlage besitzt ein besonders hohes Gefahrenpotential, wenn bestimmte Schwellenwerte für den Lösemittelverbrauch überschritten werden.
Werden in Ihrer Anlage die Schwellenwerte für den Verbrauch organischer Lösemittel nach Anhang I überschritten?
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Flüchtige organische Verbindungen bezeichnen Substanzen, die kohlenstoffhaltige (organische) Stoffe enthalten. Diese Stoffe verdampfen leicht (flüchtig) bzw. liegen schon bei niedrigen Temperaturen (z. B. bei Raumtemperatur) als Gas vor.
Die Schwellenwerte für den Lösemittelverbrauch sind im Zusammenhang mit den zugeordneten Tätigkeiten zu betrachten.

Schwellenwerte Lösemittelverordnung

Achtung:
Bestimmte Anlagen oder Tätigkeiten (z.B. Fahrzeugreparaturlackierungen) fallen immer unter die Lösemittelverordnung.
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