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Lagerbedingungen

Für die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten sind die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den dazugehörigen Technischen Regeln (TRBS) zu beachten.
Lagern Sie entzündbare Flüssigkeiten in einer Menge, die einer Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung bedarf?
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Montage, Installation, Betrieb, wesentliche Veränderungen und Änderungen der Bauart oder Betriebsweise, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies gilt allerdings nur für Anlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern an entzündbaren Flüssigkeiten.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Lagermengen unterhalb der genannten Menge bestimmte Anforderungen an diese Lagerräume gestellt werden.
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