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Indirekteinleitung

Abwässer aus dem nicht häuslichen Bereich enthalten häufig Inhaltsstoffe, die eine spezielle Reinigung vor der Einleitung in die Kanalisation erfordern. Um die geforderten Einleitebedingungen zu erfüllen, ist eine Verdünnung oder Vermischung der Abwässer unzulässig.
Leiten Sie Ihr Abwasser entsprechend der kommunalen Entwässerungssatzung ein?
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Die Einleitungsbedingungen, den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Abwasserentgelte regeln die einzelnen Kommunen als abwasserbeseitigungspflichtige Gebietskörperschaften zum Schutz von Bestand und Betrieb öffentlicher Abwasseranlagen in kommunalen Satzungen.

Die ungenehmigte Einleitung von gewerblichem oder industriellem Abwasser stellt in der Regel nach den kommunalen Satzungen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune und/oder Ihrem Abwasserzweckverband. Lassen Sie sich die Satzungen (auch die Abwassergebührensatzung) zusenden.
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