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Bauliche Maßnahmen

Gebäudeteile wie Wände, Decken, Treppenhäuser und Türen müssen Mindestanforderungen gegen Feuereinwirkung erfüllen.
Entsprechen alle Gebäudeteile Ihres Betriebs den erforderlichen Feuerwiderstandsklassen?
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Sofern Ihnen selbst eine Bewertung nicht möglich ist, fragen Sie Ihren Architekten oder die Brandschutzdienststelle bei der Stadt-/Kreisverwaltung.

Von den Elementen eines Gebäudes wird in Abhängigkeit von Nutzung und Geschosszahl ein nach DIN 4102 definierter Feuerwiderstand gefordert.
Von den Elementen eines Gebäudes wird in Abhängigkeit von Nutzung und Geschosszahl ein nach DIN 4102 definierter Feuerwiderstand gefordert.
Gemäß dieser DIN-Vorschrift werden die Baustoffe in Baustoffklassen eingeteilt:

A1 Nicht brennbar ohne Nachweis, z. B. Mauerwerk, Beton, Stahl.
A2 Nicht brennbar mit Prüfnachweis, z. B. Baustoffe mit geringen organischen Bestandteilen.
B1 Schwer entflammbar, z. B. mineralisch gebundene Holzwolleleichtbauplatten nach DIN 1101.
B2 Normal entflammbar, z. B. Holzwerkstoffe dicker als 2 mm.
B3 Leicht entflammbar, z. B. Papier, Stroh, Holz bis 2 mm Dicke ohne Prüfnachweis.


Das Brandverhalten von Bauteilen wird durch die Feuerwiderstandsdauer und weitere Eigenschaften gekennzeichnet. Man unterscheidet zwischen Feuerwiderstandsklassen für verschiedene Bauteilgruppen:

F Wände, Decken, Stützen, Träger
T Feuerschutzabschlüsse, wie Türen und Tore
G Brandschutzverglasungen*(siehe Hinweis)
R Rohrdurchführungen
K Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen
I Installationsschächte
S Kabelabschottungen
W Außenwandbauteile


Diese Feuerwiderstandsklassen werden immer in Verbindung mit einer Zahl, z. B. F 30 (feuerhemmend) oder T 90 (feuerbeständig), angegeben. Die Zahl gibt die Minuten an, die das genannte Bauteil dem Feuer widersteht. So bedeutet F 90 z. B. Decke, die 90 Minuten lang dem Feuer widersteht.

Hinweis: Brandschutzverglasungen mit der Einstufung "G" werden in der angegebenen Zeit zwar nicht zerstört, verhindern jedoch nicht den Durchgang von Wärmestrahlung. Eine Entzündung von brennbaren Stoffen auf der feuerabgekehrten Seite ist durchaus möglich. Eine Verwendung ist nur in besonderen Fällen gestattet und muss mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt sein. Diese Verglasungen sind i.d.R. nur ca. 6 mm dick und von einer normalen Verglasung kaum zu unterscheiden.
Es gibt auch Verglasungen mit der Einstufung "F". Diese sind jedoch teurer und wesentlich dicker.

Sofern Ihnen selbst eine Bewertung nicht möglich ist, sprechen Sie mit einem Architekten oder brandschutztechnischen Experten.
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