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Dieselmotorabgase / Dieselmotoremissionen (DME)

Die Abgase von Verbrennungsmotoren sind giftig und/oder gesundheitsschädlich. Die Abgase von Dieselmotoren sind krebserzeugend.
Werden die Schutzmaßnahmen bei Maschinen und Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor eingehalten?
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Für den innerbetrieblichen Transport werden häufig Flurförderfahrzeuge (z. B. dieselbetriebene Gabelstapler) eingesetzt. Auch in Kfz-Werkstätten entstehen Dieselmotoremissionen, welche die Gesundheit der Beschäftigten gefährden können.

Auch hier müssen Sie geeignete Ersatzmöglichkeiten prüfen bzw. geeignete Schutzeinrichtungen vorsehen.

Schutzmaßnahmen:
  • Arbeitsverfahren so gestalten, dass Dieselmotoremissionen (DME) nicht freigesetzt werden (andere Antriebstechniken prüfen), insbesondere bei Gabelstaplern und anderen Fahrzeugen in Räumen und Hallen (Elektroantrieb).
  • Minderung der DME (schadstoffarme Motoren, schwefelarme Kraftstoffe, regelmäßige Wartung, Partikelfilter) anstreben.
  • DME an der Entstehungsstelle absaugen.

Einsatzbeschränkungen:
Der Einsatz von dieselbetriebenen Fahrzeugen, Flurförderzeugen, Maschinen und Geräten in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen ist zu unterlassen, wenn die betriebliche Aufgabe auch durch Elektroantrieb oder Flüssiggasmotoren erfüllt werden kann.

Verringerung der Schadstoffe in den DME:
  • Verwendung von Dieselpartikelfiltern, aufsteckbaren Dieselpartikelfiltern für Fremdfahrzeuge.
  • Regelmäßige Wartung aller dieselgetriebenen Maschinen, wie z. B. Geräte, Aggregate (z. B. Kompressoren), Fahrzeuge, Flurförderfahrzeuge.
  • Verwendung schadstoffarmer Dieselmotoren, schwefelarmer Kraftstoffe (Schwefelgehalt unter 0,1%)
  • Absaugung der DME am Auspuff, lüftungstechnische Maßnahmen, Verkehrsführungsmaßnahmen, Abtrennung der belasteten Raumabschnitte.

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