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Jugendarbeitsschutz

Bei der Beschäftigung von Jugendlichen sind besondere Ruhepausen zu beachten.
Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen für Jugendliche in Ihrem Betrieb eingehalten?
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Die Ruhepausen müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden bis zu sechs Stunden 30 Minuten betragen. Umfasst die Arbeitszeit mehr als sechs Stunden täglich, so ist eine Ruhepause von 60 Minuten vorgeschrieben.

Grundsätzlich gilt als Ruhepause nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
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