Home | Schlagworte | Glossar | Ansprechpartner | Anregungen | Dokumente | Suche | Login
Home > Brandschutz > Organisatorische Maßnahmen > Organisatorische Maßnahmen > Frage

Organisatorische Maßnahmen

In einigen Arbeits- und Lagerräumen (z.B. in Holzbearbeitungsbetrieben oder Druckereien) ist das Rauchen verboten. Hierauf ist deutlich und erkennbar hinzuweisen!
Sind die vorgeschriebenen Verbotszeichen für Rauchverbote an den jeweils zutreffenden Stellen angebracht?
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz).
Arbeitsräume, in denen Holz, Papier (z. B. in Druckereien) oder leichtentzündliche Flüssigkeiten verarbeitet werden, gelten als feuergefährdete Räume. Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer oder Licht sind deshalb verboten. Auf das Verbot ist regelmäßig hinzuweisen.

Unser Tipp:
Bei den Berufsgenossenschaften können geeignete Schilder in Form von Aufklebern angefordert werden.
 Webcode: F15A
Webcode eingeben:  
 
Links / Partner
Aktuelles
Corona Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar 2023
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung...
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren!
Die Infektionsgefährdung durch das Coronavirus stellt auch am Arbeitsplatz eine Gefährdung für die Sicherheit...
Neue DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten
Seit dem 1. Juli 2020 gültig ist die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten. Sie...