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Verkehrssicherungsmaßnahmen

Nur für den jeweiligen Einsatzzweck geeignete Verkehrseinrichtungen können ihre Aufgabe erfüllen.
Verwenden Sie geeignete Verkehrseinrichtungen?
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Zu den Verkehrseinrichtungen gehören:
  • Absperrgeräte, z. B. Absperrschranken, Leitbaken, Leitkegel,
  • Leitelemente, z. B. Leitschwellen, Leitborde, Leitwände,
  • Lichtsignalanlagen und
  • Warnleuchten.
Folgende Anforderungen werden an den Einsatz von Verkehrseinrichtungen gestellt:
  • Nur Absperrgeräte verwenden, die retroreflektierende Oberflächen haben.
  • Absperrschranken haben senkrechte rotweiße Schraffen. Die Oberkante der Schranke soll sich 1,00 m über der Straße befinden.
  • Leitbaken sollen 1,00 m hoch und 0,25 m breit sein.
  • Leitbaken so aufstellen, dass die Schraffen nach der Straße geneigt sind, auf der an dem Hindernis vorbeizufahren ist.
  • Leitbaken nicht zur Absicherung auf Geh- und Radwegen einsetzen.
  • Leitkegel nur bei Arbeiten von kürzerer Dauer und nur während des Tages verwenden.
  • Lichtsignalanlagen (Ampeln) sollen sowohl von Hand als auch automatisch betrieben werden können. Bei Handbetrieb muss Einsicht nach beiden Seiten der Baustelleneinfahrt möglich sein.
  • Beleuchtung von Verkehrsschildern blendfrei ausführen.
  • Warnleuchten bei Fahrbahnabsperrungen, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen als Dauerlicht einsetzen.
  • Ampeln, Beleuchtungseinrichtungen und Warnleuchten regelmäßig warten und auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen.
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