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Unterweisung

Bei der Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gibt es meist mehr zu beachten als auf den ersten Blick ersichtlich. Deshalb müssen die Mitarbeiter unterwiesen werden.
Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich im Umgang mit PSA?
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Die Beschäftigten sind über den Einsatz von PSA regelmäßig, d. h. mindestens einmal jährlich, zu unterweisen; dabei ist die Gebrauchsanleitung zu beachten.

Betriebsanweisungen müssen grundsätzlich vorhanden sein. Sie gehören auch zur Unterweisung dazu.



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