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Wärmeschutz, Temperatur, Beleuchtung

Für die der gesetzlichen Regelung unterliegenden, neu zu errichtenden Gebäude ist ein Energiebedarfsausweis zu erstellen. Für bauliche Änderungen bestehender Gebäude ist ein Energiebedarfsausweis nur teilweise vorgeschrieben.
Haben Sie für jedes neue Gebäude einen Energiebedarfsausweis erstellt und entsprechen die Gebäude der Energieeinsparverordnung?
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Neu zu errichtende Nichtwohngebäude müssen bestimmten Kriterien gehorchen, die in Anlage 2 zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) genannt sind.

Hierbei müssen sie diese Kriterien allerdings unterschreiten. Der aktuelle Wert ist auf 75% der in der Anlage genannten Anforderungen gesetzt.

Achtung:
Für alle neu zu errichtenden Gebäude (mit den bereits genannten Ausnahmen) muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden.
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