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Überprüfungs- und Unterweisungspflichten

Bei Erdarbeiten können stromführende Leitungen und Anlagen im Boden eine besondere Gefahrenquelle darstellen.
Haben Sie mit dem Grundstückeigentümer und ggf. mit dem Energieversorger vor Aufnahme der Erdarbeiten geprüft, wo Erdleitungen liegen und diese wenn nötig stromfreigeschaltet?
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Erdverlegte Ver- und Entsorgungsleitungen (Kabel, Rohre, Kanäle etc.) sind sowohl in öffentlichen als auch in privaten Grundstücken verlegt. Die Verlegetiefe dieser Leitungen ist sehr unterschiedlich. Manchmal liegen die Leitungen nur wenige Zentimeter unter der Geländeoberfläche.

Häufig ist ihre Lage nur ungefähr aufgezeichnet, manchmal auch unbekannt. Bei Bauarbeiten im Erdreich stellen diese Leitungen nicht nur Hindernisse und Erschwernisse dar, sondern können, vor allem bei unvermutetem Antreffen oder unsachgemäßem Vorgehen, sogar zur Gefahr für die Beschäftigten und die nähere Umgebung werden.

Ausführliche Informationen und Hinweise zum sicheren Einrichten der Baustelle und der unfallfreien Durchführung der Arbeiten finden Sie in der DGUV Information 203-017 "Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen" (bisher: BGI 759).
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