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Schlagwort: BefErlV

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Führen Sie Abfalltransporte durch, für die Sie eine Beförderungserlaubnis benötigen oder die anzuzeigen sind?
Die Rechtsverhältnisse um die "Beförderungserlaubnis" (ehemals Transportgenehmigung) sind in § 53 (Anzeige, nicht gefährliche Abfälle) sowie in § 54 {KrWG} (Erlaubnis; gefährliche Abfälle) und ...
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Haben Sie die Erlaubnis zur Beförderung gefährlicher Abfälle bzw. die Transporte nicht gefährlicher Abfälle angezeigt?
Die Rechtsverhältnisse um die "Beförderungserlaubnis" (ehemals Transportgenehmigung) sind in § 53 (Anzeige, nicht gefährliche Abfälle) sowie in § 54 {KrWG} (Erlaubnis; gefährliche Abfälle) ...
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