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Allgemein

Die Feuerungsanlagen werden in Abhängigkeit vom eingesetzten Brennstoff und der Feuerungswärmeleistung unterschieden in kleine und mittlere Feuerungsanlagen und immissionsrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen.
Betreiben Sie in Ihrem Betrieb eine oder mehrere Anlagen, die der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen unterliegen?
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Unter den Begriff kleine und mittlere Feuerungsanlagen fallen auch sämtliche Heizungsanlagen für normale Bürogebäude!
Ob eine Feuerungsanlage zu den kleinen und mittleren Feuerungsanlagen gehört, hängt vom eingesetzten Brennstoff und der maximalen Feuerungswärmeleistung (FWL) ab:

Brennstoff max. FWL
Heizöl EL bis 20.000 kW
Erd- oder Flüssiggas bis 20.000 kW*
Kohle bis 1.000 kW
Holz bis 1.000 kW


Werden die genannten Leistungswerte (in Abhängigkeit vom eingesetzten Brennstoff) überschritten, so ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich (siehe auch Genehmigungsbedürftige Anlagen).

* siehe hierzu auch § 11 der 1. BImSchV.

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