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Befüllen mit wassergefährdenden Stoffen

Die Anlagenverordnung schreibt für das Befüllen von Behältern in Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender Flüssigkeiten technische Sicherheitseinrichtungen vor.
Nutzen Sie in Ihrem Betrieb Behälter zum Lagern und Abfüllen von flüssigen, wassergefährdenden Stoffen?
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Behälter zur Lagerung flüssiger, wassergefährdender Stoffe benötigen eine Bauartzulassung oder Eignungsfeststellung.

Beim Kauf von Behältern sollten Sie sich von einem Fachhändler beraten lassen.
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