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Schutz- und Überschwemmungsgebiete

Unternehmen, die ganz oder in Teilen in Schutz- und Überschwemmungsgebieten liegen, haben eine besondere Sorgfaltspflicht, Gewässerverunreinigungen zu vermeiden.
Liegt Ihr Betrieb ganz oder teilweise in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet?
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Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung oder von staatlich anerkannten Heilquellen können Wasserschutzgebiete bzw. Heilquellenschutzgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt werden. Weiterhin können auch Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung ausgewiesen werden.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Betrieb oder ein Teil davon in einem Schutz- oder Überschwemmungsgebiet liegt, wenden Sie sich bitte an Ihre Untere Wasserbehörde oder sehen im Internet nach unter: http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/8464/.
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