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Öle

Motor-, Getriebe- und Hydrauliköle (Bremsflüssigkeit) sind in der Werkstatt über einer Auffangwanne zu lagern.
Lagern sie alle neuen Öle über einer Auffangwanne?
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Bauordnungsrechtlich zugelassene Auffangwanne
Die Auffangwanne muss bauordnungsrechtlich zugelassen sein und mindestens das Volumen des größten über ihr gelagerten Behältnisses auffangen können. Das Material muss so ausgewählt sein, dass es von dem aufzufangenden Stoff nicht angegriffen werden kann.

Folgende Stoffe müssen in jedem Fall über einer Auffangwanne gelagert werden:
  • Motoröle
  • Getriebeöle
  • Hydrauliköle (z. B. Bremsflüssigkeit)

Kleingebinde bis 20 l müssen nicht über einer Wanne, aber auf einer flüssigkeitsundurchlässigen Fläche gelagert werden.


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